Fahrschule Kock

Inh. Dieter Kock

Friedrich-Ebert-Str. 20

48653 Coesfeld

 

Im Ärztehaus am Kino

 

Telefon

Mobil:                 0178 3478 130

dkausc@web.de 

 

Beratung, Anmeldung   Montag u. Donnerstag ab 17.30 - 18.30 Uhr Unterrichtszeit:        18.30 - 20.00 Uhr Klassenspezifischer Unterricht nach Absprache 

Aktuelles: neue Motorradregelung 125er für Inhaber der Klasse B !!!!! Kl AM Mindestalter auf 15 Jahre abgesenkt !!!!             

Sicherheit ganz GROß

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www.fahren-lernen.de/Fahrschüler/  RundumdenSchein/Demobogen.aspx  

Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Ich unterrichte  euch in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhaltet ihr viele wertvolle Tipps und Informationen aus von vielen selbst erlebten Situationen aus dem Alltag oder den praktischen Prüfungen.

 

Der theoretischer Grundunterricht setzt sich aus 12 Doppelstunden (à 90 min) und dem klassenspezifischen Zusatzunterricht für die einzelnen Führerscheinklassen zusammen.

 

Vorgeschrieben sind klassenspezifisch: 2 x 90 min Kl. B, BF17

                                                                 4 x 90 min Kl. Ab, Au, A1

                                                                 2 x 90 min Kl. M

                                                                 6 x 90 min Kl. T

 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Damit ihr immer wisst, wie der Stand eurer Fahrausbildung ist, bekommt ihr von mir eine Ausbildungskarte mit euren persönlichen Angaben über die jeweiligen Fahrstunden.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
       
     
       
    

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Seid ihr bereits 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A1, so müsst ihr ab dem 19.01.2013 zum Aufstieg zur Klasse A2 nur noch eine Praktische Prüfung und nach weiteren 2 Jahren zum Aufstieg zur Klasse A auch nur noch eine praktische Prüfung ablegen. Es sind keine Sonderfahrten mehr vorgeschrieben!!!!